Abmahnanwalt zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt
Jetzt geht es ihm wohl echt an den Kragen: Der berühmt berüchtigte Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth wurde zu einer 14 monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Da er bereits eine Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung von Mandantengeldern kassiert hatte ging dieser Vorgang auch in das jetzt erteilte Urteil ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und von Gravenreuth hat noch 7 Tage Zeit dagegen einen Revisionsantrag beim zuständigen Kammergericht zu stellen. Ob dies allerdings von Erfolg gekrönt sein wird ist durchaus zweifelhaft.
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