Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: In einem Impressum ist keine Angabe der Telefonnummer erforderlich! Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich dies auf die deutsche Rechtsprechung auswirkt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die deutschen Gerichte diese Entscheidung zwar zur Kenntnis nehmen aber dennoch weiterhin munter gegensätzlich entscheiden. Denn in nationales Recht ist diese Entscheidung noch nicht umgewandelt. Hat aber zweifellos richtungsweisenden Charakter.
Allerdings ist dieser Entscheidung für einen gewerblichen Anbieter nur bedingt sinnvoll. Aus anderen Projekten hat sich gezeigt, dass die Angabe einer Telefonnummer absolut umsatzfördernd ist und zum Kauf motiviert. Selbst schuld, wer als Unternehmer im Impressum keine Telefonnummer angibt – er verschenkt damit Umsatz!
Etwas anders sieht es für private Anbieter aus. Hier ist die neue Lage durch den EuGH sinnvoll und begrüßenswert. Somit muss nicht in jeden privaten Blog auch eine Telefonnummer rein, die Call-Centern die Nummer frei Haus liefert und man dann am Wochende sich mit ach so tollen Gewinnen und Gratisangeboten per Telefon konfrontiert sieht. Hier wird durch den Wegfall der zwangsweisen Angabe der Telefonnummer nun etwas mehr die Privatsphäre geschützt. Worum es bei dem ganzen Impressumskram im Hintergrund geht, ist doch immer das gleiche: Eine gerichtsverwertbare und somit ladungsfähige Adresse des Betreibers einer Website vorliegen zu haben. Dafür ist wohl kaum eine Telefonnummer erforderlich…
